Sie benötigen einen aktuellen Auszug aus der Katasterkarte?
Diesen können Sie bei uns erhalten, denn wir haben Online-Zugriff auf das
Liegenschaftskataster des Kreises Heinsberg.
Informationen für den privaten Bauherren
Sie bauen ein Haus oder erweitern Ihr
bestehendes Gebäude?
Dazu benötigen Sie einen amtlichen Lageplan
zur Baugenehmigung.
Sie erteilen mir den Auftrag zur Durchführung der
erforderlichen Vermessungsarbeiten.
Das Vermessungsbüro Bak:
• Wir holen bei den zuständigen Behörden alle notwendigen Unterlagen (Katasterunterlagen, Auszug
aus dem Bebauungsplan, Auszug aus
Kanalkataster, usw.) ein.
• Sobald die Unterlagen vorliegen führen wir die
Vermessung vor Ort durch.
• Im Innendienst wird die Vermessung ausgewertet.
Nach Wunsch kann Ihrem Architekten eine lage- und
höhenmäßige Planungsgrundlage zur Verfügung gestellt werden.
• Nachdem Ihr Architekt die Planung abgeschlossen
hat, übernehmen wir seine Planung in den Lageplan.
Wir führen alle erforderlichen abstandflächenrelevanten Berechnungen durch und prüfe die rechtlichen Gegebenheiten entsprechend den Vorschriften der Bauprüfungsverordnung. Danach stellen wir nun den amtlichem Lageplan fertig.
• Sie oder Ihr Architekt erhalten die gewünschte Anzahl der Ausfertigungen des amtlichen Lageplanes zur
Vorlage beim zuständigen Bauamt.
Gerne stehe ich Ihnen auch beratend zur Seite.
Unter Kontakt finden Sie die Verbindungsdaten zu mir.
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Ihr Baugrundstück muss erst noch entstehen?
Es muss aus einem bestehenden Grundstück herausparzelliert werden?
Die Antwort darauf: Teilungsvermessung
Sie erteilen mir den Auftrag zur Durchführung der erforderlichen Vermessungen.
Das Vermessungsbüro Bak:
• Wir holen die notwendigen Katasterunterlagen
beim Katasteramt ein.
• Falls sich auf dem zu teilenden Grundstück Gebäude befinden, ist eine Teilungsgenehmigung erforderlich, welche wir in Ihren Namen beantrage. Ein wesentlicher Bestandteil des Antrages auf Teilungsgenehmigung ist
ein Lageplan, der ebenfalls von uns angefertigt wird.
• Sobald die behördlichen Unterlagen und Genehmigungen vorliegen, führen wir die Vermessung
vor Ort durch.
• Im Innendienst wird die Messung ausgewertet und
die nötigen Urkunden angefertigt.
• Wir bereiten die Grenzniederschrift für die s. g. Grenzverhandlung vor. Sie und Ihre Grundstücksnachbar erhalten von uns eine Ladung zum Grenztermin.
• Beim Grenztermin bekommen Sie und die Beteiligten
die Gelegenheit sich über das Ergebnis der Grenzuntersuchung unterrichten zu lassen und erforderlichenfalls die zur Feststellung der Grundstücks-grenzen notwendigen Erklärungen abzugeben sowie die Abmarkung der Grundstücksgrenzen bekannt geben zu lassen.
• Sobald alle Unterschriften vorliegen, werden die Messungsschriften beim zuständigen Katasteramt zur Übernahme eingereicht.
• Das Katasteramt übernimmt unsere Ergebnisse in das Liegenschaftskataster. Die neu gebildete Grundstücke bekommen neue amtliche Nummer. Sie als Eigentümer bekommen nach der Fortführung des Katasters den Veränderungsnachweis und ein Exemplar der „Auflassungsschriften“ zur Vorlage beim Notar.
Der Notar beantragt dann die Grundbuchumschreibung beim zuständigen Grundbuchamt.
Gerne berate ich Sie und zeige Ihnen für Ihr Anliegen die beste Teilungslösung auf. Unter Kontakt finden Sie die Verbindungsdaten zu mir.
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Ihr Gebäude ist fertig gestellt?
Gemäß Vermessungskatastergesetz NRW haben Sie ein einmessungspflichtiges Gebäude errichtet, welches nun in die Katasterkarte übernommen werden soll.
Sie wurden bereits durch das Katasteramt aufgefordert das Gebäude einmessen zu lassen?
Sie erteilen mir den Auftrag zur Durchführung der erforderlichen Vermessungen und teilen mir die vom Katasteramt vergebene Geschäftzeichennummer mit.
Das Vermessungsbüro Bak:
•Wir holen die notwendigen Katasterunterlagen ein und bestätige dem Katasteramt, dass Sie Ihrer Verpflichtung zur Auftragserteilung nachgekommen sind.
• Nach Eingang der Unterlagen führen wir die
Vermessung vor Ort durch.
• Im Innendienst wird die Messung ausgewertet
und die erforderlichen Messungsschriften angefertigt.
• Die Ergebnisse der Gebäudeeinmessung werden beim zuständigen Katasteramt zur Übernahme eingereicht.
• Das Katasteramt stellt Ihnen gem. § 13 Abs.3 VermKatG NRW unaufgefordert einen Auszug der fortgeführten Liegenschaftskarte zur Verfügung, sobald die
Vermessung in das Liegenschaftskataster übernommen worden ist.
Für Ihre Fragen stehe ich Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung. Nehmen Sie mit mir Kontakt auf.
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Informationen für den Grundstückeigentümer
und Grundstückserwerber
Ein Teil Ihres Grundstückes soll innerhalb der Familie oder an Dritte übertragen werden?
Die Antwort darauf: Teilungsvermessung
Sie erteilen mir den Auftrag zur Durchführung der erforderlichen Vermessungen.
Das Vermessungsbüro Bak:
• Wir holen die notwendigen Katasterunterlagen beim Katasteramt ein.
• Falls das zu teilende Grundstück bebaut ist, wird eine Teilungsgenehmigung erforderlich, welche wir in Ihren Namen beantragen. Ein wesentlicher Bestandteil des Antrages auf Teilungsgenehmigung ist ein Lageplan,
der von uns angefertigt wird.
• Wir erstellen den Teilungsplan für den notariellen Kaufvertrag.
• Sobald die behördlichen Unterlagen und Genehmigungen vorliegen, führen wir die Vermessung
vor Ort durch.
• Im Innendienst wird die Messung ausgewertet und
die nötigen Urkunden angefertigt.
• Wir bereiten die Grenzniederschrift für den s.g. Grenztermin vor. Sie, der Erwerber und Ihre Grundstücksnachbar erhalten von uns eine Ladung
zum Grenztermin.
• Beim Grenztermin bekommen Sie und die Beteiligten
die Gelegenheit sich über das Ergebnis der Grenzuntersuchung unterrichten zu lassen und erforder-lichenfalls die zur Feststellung der Grundstücksgrenzen notwendigen Erklärungen abzugeben sowie die Abmarkung der Grundstücksgrenzen bekannt geben
zu lassen.
• Sobald alle Unterschriften vorliegen, werden die Messungsschriften beim zuständigen Katasteramt zur Übernahme eingereicht.
• Das Katasteramt übernimmt unsere Ergebnisse in das Liegenschaftskataster. Die neu gebildete Grundstücke bekommen neue amtliche Nummer. Sie als Eigentümer bekommen nach der Fortführung des Katasters den
Veränderungsnachweis und ein Exemplar der „Auflassungsschriften“ zur Vorlage beim Notar. Der Notar beantragt dann die Grundbuchumschreibung beim zuständigen Grundbuchamt.
Gerne berate ich Sie und zeige Ihnen für Ihr Anliegen die beste Teilungslösung auf. Unter Kontakt finden Sie die Verbindungsdaten zu mir.